Drei Prüfungen, drei Rechtsgebiete
Die DGUV-V3-Prüfung kommt aus dem Arbeitsschutz. Sie betrifft jedes elektrische Gerät und die feste Anlage, egal ob Kühlschrank oder EKG, und schützt die Beschäftigten.
Die STK und die MTK kommen aus dem Medizinprodukterecht und gelten nur für die Geräte, die in den Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV stehen. Die STK prüft die Sicherheit von Geräten mit erhöhtem Risiko für Patienten, die MTK prüft, ob ein Messgerät richtig misst.
Dass beides nebeneinander gilt, steht in der Verordnung selbst: Nach § 1 Absatz 3 MPBetreibV bleiben Unfallverhütungsvorschriften unberührt.
Gerät für Gerät: was zusätzlich zur DGUV V3 gilt
Die Tabelle ordnet typische Praxisgeräte nach dem Wortlaut der Anlagen 1 und 2 zu. Die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gilt für alle netzbetriebenen Geräte in der Liste zusätzlich.
| Gerät | STK nach § 12 | MTK nach § 15 |
|---|---|---|
| Defibrillator (nicht Laien-AED) | ja, Anlage 1 Nr. 1.1 | nein |
| Reizstrom- und TENS-Gerät | ja, Anlage 1 Nr. 1.1 | nein |
| HF-Chirurgie, Elektrokauter | ja, Anlage 1 Nr. 1.3 | nein |
| Infusions- und Spritzenpumpe | ja, Anlage 1 Nr. 1.4 | nein |
| Ruhe-EKG mit Oberflächenelektroden | nein, Nr. 1.2 erfasst nur intrakardiale Messung | nein |
| Ultraschall / Sonographie | nein | nein |
| Nichtinvasives Blutdruckmessgerät | nein | ja, alle 2 Jahre (Anlage 2 Nr. 1.3) |
| Ton- und Sprachaudiometer | nein | ja, jährlich (Anlage 2 Nr. 1.1) |
| Tretkurbelergometer | nein | ja, alle 2 Jahre (Anlage 2 Nr. 1.7) |
| Augentonometer | nein | ja, alle 2 Jahre (Anlage 2 Nr. 1.4) |
Details zu den einzelnen Prüfungen stehen auf eigenen Seiten: STK mit vollständiger Anlage 1, MTK mit allen Fristen aus Anlage 2 und Prüfablauf nach DIN EN 62353. Für Zahnarztpraxen gibt es eine eigene Übersicht zur STK bei Dentalgeräten.
Welche Unterlagen die Praxis führen muss
Prüfen allein reicht nicht, die MPBetreibV verlangt auch Dokumentation. Wer sie nicht führt, handelt nach § 19 Nummer 9 ordnungswidrig.
- Bestandsverzeichnis (§ 14): für alle aktiven nichtimplantierbaren Produkte, mit Bezeichnung, Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Hersteller und Standort.
- Medizinproduktebuch (§ 13): für die Produkte aus Anlage 1 und 2, mit Einweisungen, Fristen und Ergebnissen der STK und MTK, Instandhaltungen und Funktionsstörungen. Ausgenommen sind elektronische Kompaktthermometer und Blutdruckmessgeräte mit Quecksilber- oder Aneroidmanometer.
- Beauftragter für Medizinproduktesicherheit (§ 6): Pflicht ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten. Seine Funktions-E-Mail-Adresse muss auf der Website der Praxis oder auf andere geeignete Weise bekannt gemacht werden.
Was die Prüfung bei KEAK kostet
Für die elektrische Prüfung gelten die Festpreise aus unserem DGUV-V3-Preisrechner, alle Beträge netto:
| Posten | Preis netto |
|---|---|
| Medizingerät ohne STK, je Gerät | 13,50 € |
| Gerät mit Stecker, je Gerät | 8,50 € |
| Ortsfestes Gerät (einfach), je Gerät | 23,50 € |
| Anfahrt bis 30 km / bis 50 km | 60,00 € / 80,00 € |
| Mindestauftrag | 180,00 € |
STK und MTK sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Leistungsseite zur DGUV V3 Prüfung für Arztpraxen beschreibt den Ablauf vor Ort.
Häufige Fragen
Brauchen alle Medizingeräte eine STK?
Nein. Die sicherheitstechnische Kontrolle nach § 12 MPBetreibV gilt für die Produkte aus Anlage 1 der Verordnung, zum Beispiel Defibrillatoren, Reizstromgeräte, HF-Chirurgie und Infusionspumpen. Ein Ruhe-EKG oder ein Ultraschallgerät steht nicht in Anlage 1. Die elektrische Sicherheit dieser Geräte wird trotzdem geprüft, und zwar über die DGUV Vorschrift 3.
Ersetzt die STK die DGUV-V3-Prüfung?
Nein. § 1 Absatz 3 MPBetreibV stellt klar, dass Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften unberührt bleiben. Die STK schützt Patientinnen und Patienten nach Medizinprodukterecht, die DGUV-V3-Prüfung schützt die Beschäftigten nach Arbeitsschutzrecht. Ein Gerät kann beide Prüfungen brauchen.
Welche Unterlagen muss eine Praxis für ihre Medizingeräte führen?
Ein Bestandsverzeichnis für alle aktiven nichtimplantierbaren Produkte (§ 14 MPBetreibV) und ein Medizinproduktebuch für die Produkte aus Anlage 1 und 2 (§ 13). Praxen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestimmen außerdem einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit und machen dessen Funktions-E-Mail-Adresse bekannt, etwa auf der Praxis-Website (§ 6).
Was kostet die Prüfung von Medizingeräten bei KEAK?
Medizingeräte ohne STK kosten im DGUV-V3-Preisrechner 13,50 € netto je Gerät, Geräte mit Stecker 8,50 €. Dazu kommt die Anfahrt mit 60,00 € bis 30 km und 80,00 € bis 50 km, der Mindestauftrag liegt bei 180,00 € netto. STK und MTK sind im Rechner nicht enthalten.
Weiterlesen
- STK-Prüfung: Alle Geräte aus Anlage 1 MPBetreibV, Zwei-Jahres-Frist, AED-Regel.
- MTK-Prüfung: Messgeräte aus Anlage 2 und ihre Nachprüffristen.
- Prüfung nach DIN EN 62353: Prüfschritte und Grenzwerte für Medizingeräte.
- STK in der Zahnarztpraxis: Welche Dentalgeräte eine STK brauchen und welche nicht.
- DGUV V3 Prüffristen: Tabellen 1A, 1B, 1C mit Rechenbeispiel zur Fehlerquote.
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am gegen diese Originaltexte geprüft:
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 14.02.2025, zuletzt geändert am 31.10.2025 : §§ 1, 6, 12, 13, 14, 15, Anlagen 1 und 2
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3), Fassung vom 1. Januar 1997 : § 5 Prüfungen