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Welche Prüfung braucht welches Gerät in Ihrer Praxis?

Drei Prüfpflichten laufen nebeneinander: die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) und die messtechnische Kontrolle (MTK) nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Hier steht, welche für welches Gerät gilt.

Redaktion: keak-elektrotechnik.de, Elektro-Meisterbetrieb aus Rüsselsheim. Stand:

Welche Prüfungen gelten für Medizingeräte in einer Praxis?
Jedes elektrische Medizingerät einer Praxis mit Beschäftigten fällt unter die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3; die passende Prüfnorm dafür ist DIN EN 62353 (VDE 0751-1). Zusätzlich brauchen Geräte aus Anlage 1 der MPBetreibV spätestens alle zwei Jahre eine sicherheitstechnische Kontrolle (§ 12) und Messgeräte aus Anlage 2 eine messtechnische Kontrolle, für typische Praxisgeräte jährlich oder alle zwei Jahre (§ 15). Die drei Prüfungen ersetzen einander nicht.

Drei Prüfungen, drei Rechtsgebiete

Die DGUV-V3-Prüfung kommt aus dem Arbeitsschutz. Sie betrifft jedes elektrische Gerät und die feste Anlage, egal ob Kühlschrank oder EKG, und schützt die Beschäftigten.

Die STK und die MTK kommen aus dem Medizinprodukterecht und gelten nur für die Geräte, die in den Anlagen 1 und 2 der MPBetreibV stehen. Die STK prüft die Sicherheit von Geräten mit erhöhtem Risiko für Patienten, die MTK prüft, ob ein Messgerät richtig misst.

Dass beides nebeneinander gilt, steht in der Verordnung selbst: Nach § 1 Absatz 3 MPBetreibV bleiben Unfallverhütungsvorschriften unberührt.

Gerät für Gerät: was zusätzlich zur DGUV V3 gilt

Die Tabelle ordnet typische Praxisgeräte nach dem Wortlaut der Anlagen 1 und 2 zu. Die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gilt für alle netzbetriebenen Geräte in der Liste zusätzlich.

Prüfpflichten nach MPBetreibV, Fassung vom 31.10.2025
GerätSTK nach § 12MTK nach § 15
Defibrillator (nicht Laien-AED)ja, Anlage 1 Nr. 1.1nein
Reizstrom- und TENS-Gerätja, Anlage 1 Nr. 1.1nein
HF-Chirurgie, Elektrokauterja, Anlage 1 Nr. 1.3nein
Infusions- und Spritzenpumpeja, Anlage 1 Nr. 1.4nein
Ruhe-EKG mit Oberflächenelektrodennein, Nr. 1.2 erfasst nur intrakardiale Messungnein
Ultraschall / Sonographieneinnein
Nichtinvasives Blutdruckmessgerätneinja, alle 2 Jahre (Anlage 2 Nr. 1.3)
Ton- und Sprachaudiometerneinja, jährlich (Anlage 2 Nr. 1.1)
Tretkurbelergometerneinja, alle 2 Jahre (Anlage 2 Nr. 1.7)
Augentonometerneinja, alle 2 Jahre (Anlage 2 Nr. 1.4)

Details zu den einzelnen Prüfungen stehen auf eigenen Seiten: STK mit vollständiger Anlage 1, MTK mit allen Fristen aus Anlage 2 und Prüfablauf nach DIN EN 62353. Für Zahnarztpraxen gibt es eine eigene Übersicht zur STK bei Dentalgeräten.

Grafik einer Geräteprüfung nach DGUV V3: Gerätetester misst den Schutzleiterwiderstand an einem PC mit Metallgehäuse, am Gehäuse die Prüfplakette
Schutzleiterprüfung an einem Gerät der Schutzklasse I · Grafik: KEAK Elektrotechnik

Welche Unterlagen die Praxis führen muss

Prüfen allein reicht nicht, die MPBetreibV verlangt auch Dokumentation. Wer sie nicht führt, handelt nach § 19 Nummer 9 ordnungswidrig.

Was die Prüfung bei KEAK kostet

Für die elektrische Prüfung gelten die Festpreise aus unserem DGUV-V3-Preisrechner, alle Beträge netto:

PostenPreis netto
Medizingerät ohne STK, je Gerät13,50 €
Gerät mit Stecker, je Gerät8,50 €
Ortsfestes Gerät (einfach), je Gerät23,50 €
Anfahrt bis 30 km / bis 50 km60,00 € / 80,00 €
Mindestauftrag180,00 €

STK und MTK sind in diesen Preisen nicht enthalten. Die Leistungsseite zur DGUV V3 Prüfung für Arztpraxen beschreibt den Ablauf vor Ort.

Häufige Fragen

Brauchen alle Medizingeräte eine STK?

Nein. Die sicherheitstechnische Kontrolle nach § 12 MPBetreibV gilt für die Produkte aus Anlage 1 der Verordnung, zum Beispiel Defibrillatoren, Reizstromgeräte, HF-Chirurgie und Infusionspumpen. Ein Ruhe-EKG oder ein Ultraschallgerät steht nicht in Anlage 1. Die elektrische Sicherheit dieser Geräte wird trotzdem geprüft, und zwar über die DGUV Vorschrift 3.

Ersetzt die STK die DGUV-V3-Prüfung?

Nein. § 1 Absatz 3 MPBetreibV stellt klar, dass Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften unberührt bleiben. Die STK schützt Patientinnen und Patienten nach Medizinprodukterecht, die DGUV-V3-Prüfung schützt die Beschäftigten nach Arbeitsschutzrecht. Ein Gerät kann beide Prüfungen brauchen.

Welche Unterlagen muss eine Praxis für ihre Medizingeräte führen?

Ein Bestandsverzeichnis für alle aktiven nichtimplantierbaren Produkte (§ 14 MPBetreibV) und ein Medizinproduktebuch für die Produkte aus Anlage 1 und 2 (§ 13). Praxen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten bestimmen außerdem einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit und machen dessen Funktions-E-Mail-Adresse bekannt, etwa auf der Praxis-Website (§ 6).

Was kostet die Prüfung von Medizingeräten bei KEAK?

Medizingeräte ohne STK kosten im DGUV-V3-Preisrechner 13,50 € netto je Gerät, Geräte mit Stecker 8,50 €. Dazu kommt die Anfahrt mit 60,00 € bis 30 km und 80,00 € bis 50 km, der Mindestauftrag liegt bei 180,00 € netto. STK und MTK sind im Rechner nicht enthalten.

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Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am gegen diese Originaltexte geprüft:

  1. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 14.02.2025, zuletzt geändert am 31.10.2025 : §§ 1, 6, 12, 13, 14, 15, Anlagen 1 und 2
  2. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3), Fassung vom 1. Januar 1997 : § 5 Prüfungen

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