Wann DIN EN 62353 gilt
Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass bei der Prüfung die einschlägigen elektrotechnischen Regeln beachtet werden (§ 5 Absatz 2). Für medizinische elektrische Geräte, also EKG, Ultraschall, Absauggerät, Behandlungseinheit oder Defibrillator, ist das DIN EN 62353.
Für die übrigen Geräte der Praxis, vom PC bis zum Wasserkocher, gilt DIN EN 50699 (VDE 0702). Wer alles nach DIN EN 50699 abarbeitet, misst an Medizingeräten den Ableitstrom über das Anwendungsteil nicht.
Die Prüfschritte
- Sichtprüfung: Gehäuse, Leitungen, Stecker, Anwendungsteile, Aufschriften und Zubehör auf erkennbare Schäden.
- Schutzleiterwiderstand bei Geräten der Schutzklasse I, einschließlich abnehmbarer Netzleitung.
- Isolationswiderstand, soweit für das Gerät zutreffend.
- Ableitströme: Geräteableitstrom (Ersatz-, Direkt- oder Differenzstrommethode) und, bei Geräten mit Anwendungsteil, der Ableitstrom vom Anwendungsteil.
- Funktionsprüfung nach den Angaben des Herstellers.
- Bewertung und Dokumentation mit Messwerten, Messverfahren und Ergebnis.
Zentrale Grenzwerte
| Messung | Grenzwert / Prüfgröße | gilt für |
|---|---|---|
| Schutzleiterwiderstand | höchstens 0,30 Ω | Gerät der Schutzklasse I |
| Geräteableitstrom | höchstens 500 µA | Schutzklasse I, Direkt- oder Differenzstrommethode |
| Patientenableitstrom | höchstens 50 µA | Anwendungsteil Typ CF (herznah) |
| Isolationsprüfung | Prüfspannung 500 V DC | soweit zutreffend |
Weitere Werte, etwa für Schutzklasse II, die Ersatzableitstrommethode oder Anwendungsteile vom Typ B und BF, nennt die Norm selbst. Diese Seite zeigt nur eine Auswahl; maßgeblich ist immer Tabelle 2 der Norm.
Was ins Prüfprotokoll gehört
Nach § 14 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung sind Prüfergebnisse aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Ein brauchbares Protokoll nennt je Gerät die gemessenen Werte, das Messverfahren, das Prüfgerät, das Ergebnis, das Datum und die prüfende Person.
Bei Anlage-1-Geräten, die zusätzlich eine STK brauchen, schreibt § 12 Absatz 3 MPBetreibV die Messwerte und Messverfahren im Protokoll ausdrücklich vor.
Fristen
DIN EN 62353 enthält keine Prüffrist. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von sechs Monaten; liegt die Fehlerquote bei höchstens zwei Prozent, kann die Frist verlängert werden. Welche Frist für welches Gerät gilt, steht auf der Seite DGUV V3 Prüffristen.
Häufige Fragen
Wie oft muss nach DIN EN 62353 geprüft werden?
Die Norm beschreibt, wie geprüft wird, nicht wie oft. Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung, aus den Herstellerangaben und für Anlage-1-Geräte aus § 12 MPBetreibV mit höchstens zwei Jahren. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von sechs Monaten, der sich bei einer Fehlerquote von höchstens zwei Prozent verlängern lässt.
Wer darf nach DIN EN 62353 prüfen?
Für die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 trägt eine Elektrofachkraft die Verantwortung. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung stehen. Wird die Messung als Teil einer STK nach § 12 MPBetreibV gemacht, gelten zusätzlich die Anforderungen des § 5 MPBetreibV.
Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 62353 und DIN EN 50699?
DIN EN 50699 (VDE 0702) gilt für die Wiederholungsprüfung gewöhnlicher elektrischer Geräte, DIN EN 62353 (VDE 0751-1) für medizinische elektrische Geräte. Der Hauptunterschied sind die Anwendungsteile: Bei Medizingeräten wird zusätzlich der Ableitstrom gemessen, der über das Teil fließen kann, das den Patienten berührt, mit Grenzwerten je nach Typ des Anwendungsteils.
Gilt DIN VDE 0701-0702 noch?
Nein. DIN VDE 0701-0702 wurde am 21. September 2023 zurückgezogen. Für Wiederholungsprüfungen gewöhnlicher Geräte gilt DIN EN 50699 (VDE 0702), nach Instandsetzung DIN EN 50678 (VDE 0701). Für Medizingeräte war DIN VDE 0701-0702 nie die richtige Norm, dort gilt DIN EN 62353.
Was kostet die Prüfung eines Medizingeräts nach DIN EN 62353?
Im DGUV-V3-Preisrechner von KEAK kostet ein Medizingerät ohne STK 13,50 € netto. Dazu kommen die Anfahrt mit 60,00 € bis 30 km oder 80,00 € bis 50 km und ein Mindestauftrag von 180,00 € netto.
Weiterlesen
- STK-Prüfung: Alle Geräte aus Anlage 1 MPBetreibV, Zwei-Jahres-Frist, AED-Regel.
- Pflegebetten prüfen: Warum keine STK, was Hersteller verlangen, Fristen.
- DGUV V3 Prüffristen: Tabellen 1A, 1B, 1C mit Rechenbeispiel zur Fehlerquote.
- Wer darf DGUV V3 prüfen?: Elektrofachkraft, unterwiesene Person, befähigte Person.
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am gegen diese Originaltexte geprüft:
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3), Fassung vom 1. Januar 1997 : § 2 Absatz 3, § 5
- Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A, 1B, 1C) : zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, Tabelle 1B
- § 12 MPBetreibV: Sicherheitstechnische Kontrollen : Frist und Protokoll bei Anlage-1-Geräten
- § 14 BetrSichV: Prüfung von Arbeitsmitteln : wiederkehrende Prüfung, Aufzeichnung