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Prüfung nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1)

DIN EN 62353 (VDE 0751-1) ist die Norm für Wiederholungsprüfungen und Prüfungen nach Instandsetzung medizinischer elektrischer Geräte. Sie ergänzt die Standardprüfung um das, was Medizingeräte besonders macht: das Anwendungsteil am Patienten.

Redaktion: keak-elektrotechnik.de, Elektro-Meisterbetrieb aus Rüsselsheim. Stand:

Was regelt DIN EN 62353?
DIN EN 62353 (VDE 0751-1) legt fest, wie medizinische elektrische Geräte wiederkehrend und nach einer Instandsetzung elektrisch geprüft werden: Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolation, Ableitströme und Funktion. Für Geräte der Schutzklasse I gilt zum Beispiel ein Schutzleiterwiderstand von höchstens 0,3 Ω, für Anwendungsteile vom Typ CF ein Patientenableitstrom von höchstens 50 µA. Wie oft geprüft wird, legt nicht die Norm fest, sondern die Gefährdungsbeurteilung, der Hersteller und bei Anlage-1-Geräten § 12 MPBetreibV.

Wann DIN EN 62353 gilt

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass bei der Prüfung die einschlägigen elektrotechnischen Regeln beachtet werden (§ 5 Absatz 2). Für medizinische elektrische Geräte, also EKG, Ultraschall, Absauggerät, Behandlungseinheit oder Defibrillator, ist das DIN EN 62353.

Für die übrigen Geräte der Praxis, vom PC bis zum Wasserkocher, gilt DIN EN 50699 (VDE 0702). Wer alles nach DIN EN 50699 abarbeitet, misst an Medizingeräten den Ableitstrom über das Anwendungsteil nicht.

Die Prüfschritte

  1. Sichtprüfung: Gehäuse, Leitungen, Stecker, Anwendungsteile, Aufschriften und Zubehör auf erkennbare Schäden.
  2. Schutzleiterwiderstand bei Geräten der Schutzklasse I, einschließlich abnehmbarer Netzleitung.
  3. Isolationswiderstand, soweit für das Gerät zutreffend.
  4. Ableitströme: Geräteableitstrom (Ersatz-, Direkt- oder Differenzstrommethode) und, bei Geräten mit Anwendungsteil, der Ableitstrom vom Anwendungsteil.
  5. Funktionsprüfung nach den Angaben des Herstellers.
  6. Bewertung und Dokumentation mit Messwerten, Messverfahren und Ergebnis.
Grafik einer Geräteprüfung nach DGUV V3: Gerätetester misst den Schutzleiterwiderstand an einem PC mit Metallgehäuse, am Gehäuse die Prüfplakette
Schutzleiterprüfung an einem Gerät der Schutzklasse I · Grafik: KEAK Elektrotechnik

Zentrale Grenzwerte

Auswahl; die vollständige Grenzwerttabelle steht in Tabelle 2 der Norm
MessungGrenzwert / Prüfgrößegilt für
Schutzleiterwiderstandhöchstens 0,30 ΩGerät der Schutzklasse I
Geräteableitstromhöchstens 500 µASchutzklasse I, Direkt- oder Differenzstrommethode
Patientenableitstromhöchstens 50 µAAnwendungsteil Typ CF (herznah)
IsolationsprüfungPrüfspannung 500 V DCsoweit zutreffend

Weitere Werte, etwa für Schutzklasse II, die Ersatzableitstrommethode oder Anwendungsteile vom Typ B und BF, nennt die Norm selbst. Diese Seite zeigt nur eine Auswahl; maßgeblich ist immer Tabelle 2 der Norm.

Was ins Prüfprotokoll gehört

Nach § 14 Absatz 7 der Betriebssicherheitsverordnung sind Prüfergebnisse aufzuzeichnen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Ein brauchbares Protokoll nennt je Gerät die gemessenen Werte, das Messverfahren, das Prüfgerät, das Ergebnis, das Datum und die prüfende Person.

Bei Anlage-1-Geräten, die zusätzlich eine STK brauchen, schreibt § 12 Absatz 3 MPBetreibV die Messwerte und Messverfahren im Protokoll ausdrücklich vor.

Fristen

DIN EN 62353 enthält keine Prüffrist. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von sechs Monaten; liegt die Fehlerquote bei höchstens zwei Prozent, kann die Frist verlängert werden. Welche Frist für welches Gerät gilt, steht auf der Seite DGUV V3 Prüffristen.

Häufige Fragen

Wie oft muss nach DIN EN 62353 geprüft werden?

Die Norm beschreibt, wie geprüft wird, nicht wie oft. Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung, aus den Herstellerangaben und für Anlage-1-Geräte aus § 12 MPBetreibV mit höchstens zwei Jahren. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von sechs Monaten, der sich bei einer Fehlerquote von höchstens zwei Prozent verlängern lässt.

Wer darf nach DIN EN 62353 prüfen?

Für die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 trägt eine Elektrofachkraft die Verantwortung. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung stehen. Wird die Messung als Teil einer STK nach § 12 MPBetreibV gemacht, gelten zusätzlich die Anforderungen des § 5 MPBetreibV.

Was ist der Unterschied zwischen DIN EN 62353 und DIN EN 50699?

DIN EN 50699 (VDE 0702) gilt für die Wiederholungsprüfung gewöhnlicher elektrischer Geräte, DIN EN 62353 (VDE 0751-1) für medizinische elektrische Geräte. Der Hauptunterschied sind die Anwendungsteile: Bei Medizingeräten wird zusätzlich der Ableitstrom gemessen, der über das Teil fließen kann, das den Patienten berührt, mit Grenzwerten je nach Typ des Anwendungsteils.

Gilt DIN VDE 0701-0702 noch?

Nein. DIN VDE 0701-0702 wurde am 21. September 2023 zurückgezogen. Für Wiederholungsprüfungen gewöhnlicher Geräte gilt DIN EN 50699 (VDE 0702), nach Instandsetzung DIN EN 50678 (VDE 0701). Für Medizingeräte war DIN VDE 0701-0702 nie die richtige Norm, dort gilt DIN EN 62353.

Was kostet die Prüfung eines Medizingeräts nach DIN EN 62353?

Im DGUV-V3-Preisrechner von KEAK kostet ein Medizingerät ohne STK 13,50 € netto. Dazu kommen die Anfahrt mit 60,00 € bis 30 km oder 80,00 € bis 50 km und ein Mindestauftrag von 180,00 € netto.

Weiterlesen

Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am gegen diese Originaltexte geprüft:

  1. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3), Fassung vom 1. Januar 1997 : § 2 Absatz 3, § 5
  2. Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A, 1B, 1C) : zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, Tabelle 1B
  3. § 12 MPBetreibV: Sicherheitstechnische Kontrollen : Frist und Protokoll bei Anlage-1-Geräten
  4. § 14 BetrSichV: Prüfung von Arbeitsmitteln : wiederkehrende Prüfung, Aufzeichnung

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