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MTK: welche Geräte, welche Fristen

Die MTK prüft, ob ein Medizinprodukt mit Messfunktion richtig misst. Pflicht ist sie für die sieben Produktgruppen aus Anlage 2, mit Fristen zwischen einem und sechs Jahren.

Redaktion: keak-elektrotechnik.de, Elektro-Meisterbetrieb aus Rüsselsheim. Stand:

Was ist die MTK?
Die messtechnische Kontrolle (MTK) stellt fest, ob ein Medizinprodukt mit Messfunktion seine Fehlergrenzen einhält (§ 15 MPBetreibV). Pflicht ist sie nur für die Produkte aus Anlage 2, etwa nichtinvasive Blutdruckmessgeräte und medizinische Elektrothermometer alle zwei Jahre, Audiometer und Infrarot-Thermometer jedes Jahr. Die Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem das Gerät in Betrieb ging oder zuletzt kontrolliert wurde.

Alle Geräte und Fristen aus Anlage 2

Anlage 2 MPBetreibV, Fassung BGBl. 2025 I Nr. 263
Nr.ProduktNachprüffrist
1.1Ton- und Sprachaudiometer (Bestimmung der Hörfähigkeit)1 Jahr
1.2.1Medizinische Elektrothermometer2 Jahre
1.2.2Thermometer mit austauschbaren Temperaturfühlern2 Jahre
1.2.3Infrarot-Strahlungsthermometer1 Jahr
1.3Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung2 Jahre
1.4Augentonometer (Augeninnendruck)2 Jahre
1.5Therapiedosimeter bei Bestrahlung von außen2 Jahre, mit Kontrollvorrichtung und halbjährlichen Kontrollmessungen 6 Jahre (1.5.1)
1.6Diagnostikdosimeter, soweit nicht dem Mess- und Eichgesetz unterliegend5 Jahre
1.7Tretkurbelergometer zur definierten Belastung von Patienten2 Jahre

Quecksilberglasthermometer mit Maximumvorrichtung sind von Nummer 1.2 ausgenommen. Luftimpuls-Tonometer werden nach Nummer 3.1 nicht gegen ein nationales Normal, sondern gegen ein klinisch geprüftes Referenzgerät gleicher Bauart verglichen.

Wann die Frist beginnt

Anders als bei der STK zählt nicht der Monat, sondern das Jahr. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem das Produkt in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde (§ 15 Absatz 5).

Beispiel: Ein Blutdruckmessgerät hatte seine MTK am 10. Februar 2026. Die Zwei-Jahres-Frist beginnt am 31. Dezember 2026, die nächste MTK ist bis Ende 2028 fällig.

Unabhängig von der Frist ist sofort zu kontrollieren, wenn Anzeichen bestehen, dass das Gerät seine Fehlergrenzen nicht einhält, oder wenn seine Messeigenschaften durch einen Eingriff beeinflusst worden sein könnten. Ein Gerät, das die Fehlergrenzen nicht einhält, darf nicht betrieben werden (§ 4 Absatz 8).

Protokoll und Kennzeichen

MTK und elektrische Sicherheit

Die MTK beantwortet nur die Frage, ob ein Gerät richtig misst. Ob es elektrisch sicher ist, klärt die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, bei medizinischen elektrischen Geräten nach DIN EN 62353. Ein Ergometer am Netz braucht also beides: alle zwei Jahre die MTK und die elektrische Prüfung in der Frist aus der Gefährdungsbeurteilung.

Welche Praxisgeräte zusätzlich eine STK brauchen, steht in der Übersicht nach Gerät.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Blutdruckmessgerät zur MTK?

Alle zwei Jahre (Anlage 2 Nummer 1.3 MPBetreibV). Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde. Eine MTK im Februar 2026 ist also bis spätestens Ende 2028 zu wiederholen.

Welche Geräte brauchen eine MTK?

Nur die Produkte aus Anlage 2 der MPBetreibV: Audiometer, medizinische Elektro- und Infrarotthermometer, nichtinvasive Blutdruckmessgeräte, Augentonometer, Therapie- und Diagnostikdosimeter und Tretkurbelergometer. Andere Geräte mit Messfunktion stehen nicht in Anlage 2.

Wer darf die MTK durchführen?

Die für das Messwesen zuständigen Behörden oder Personen und Betriebe, die die Voraussetzungen des § 5 MPBetreibV für das jeweilige Produkt erfüllen (§ 15 Absatz 6). Wer den Leitfaden der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zu messtechnischen Kontrollen beachtet, für den wird eine ordnungsgemäße Durchführung vermutet (§ 15 Absatz 1).

Ersetzt die MTK die elektrische Prüfung?

Nein. Die MTK stellt fest, ob ein Gerät seine Fehlergrenzen einhält, also richtig misst. Ob es elektrisch sicher ist, prüft die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Ein netzbetriebenes Blutdruckmessgerät oder Ergometer braucht deshalb beides.

Wo stand die MTK in der alten Verordnung?

In § 14 der MPBetreibV von 1998. Seit dem 20. Februar 2025 gilt die neue MPBetreibV, dort steht die messtechnische Kontrolle in § 15 und die Geräteliste in Anlage 2. Anlage 2 wurde zuletzt mit der Verordnung vom 31. Oktober 2025 geändert.

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Quellen

Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am gegen diese Originaltexte geprüft:

  1. § 15 MPBetreibV: Messtechnische Kontrollen : Absätze 1 bis 7
  2. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 14.02.2025, zuletzt geändert am 31.10.2025 : Anlage 2 (BGBl. 2025 I Nr. 263), § 13 Medizinproduktebuch, § 19 Ordnungswidrigkeiten

Elektrische Prüfung für dieselben Geräte

Die MTK ersetzt die DGUV-V3-Prüfung nicht. Für Medizingeräte ohne STK und Geräte mit Stecker zeigt der Preisrechner den Festpreis.